Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Informationsveranstaltung zur Fortschreibung der Maßnahmenprogramme für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 - 2021

Im Rahmen der weiteren Umsetzung der EG-WRRL werden die wesentlichen Schritte "Bestandsaufnahme" und "Aufstellung von Maßnahmenprogrammen" alle 6 Jahre überarbeitet. Erstmals wurden die Maßnahmenprogramme für die Gewässer im Jahr 2009 erstellt und galten für den Bewirtschaftungszeitraum von 2009 – 2015.
Im Vorfeld zur Erstellung der Maßnahmenprogramme im Jahr 2015 für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 – 2021 führen die bayerische Wasserwirtschafts- und die Landwirtschaftsverwaltung eine Beteiligung der Öffentlichkeit und interessierter Stellen durch.

Beispiele für umgesetzte Massnahmen wie Gewässerrenaturierungen

Beispiele für umgesetzte Massnahmen wie Renaturierungen

Am Wasserwirtschaftsamt Kempten wurde hierzu je Landkreis eine Veranstaltung durchgeführt, an der sich Gemeinden und Verbände aktiv in die Maßnahmenplanung einbringen konnten.
In verschiedenen Vorträgen wurden die betreffenden Fließgewässer vorgestellt, sowohl was bereits erreicht wurde als auch wo noch etwas zu tun ist.
Ebenso wurde das Maßnahmenspektrum der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung aufgezeigt.

In der anschließenden Diskussion konnten sich die Teilnehmer über Pläne und Bilder mit dem aktuellen Zustand der Gewässer vertraut machen und ihre Anregungen und Vorschläge zu bestimmten Maßnahmen an den Gewässern einbringen.

Die Vorträge und Karten können unter den folgenden Links angesehen werden.

Vorträge

Karten

Im Jahre 2013 wurden im Zuge einer Neuordnung der Flusswasserkörper für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015 - 2021 etliche neue Flusswasserkörper eingeteilt. Im August 2014 haben wir vom Landesamt für Umwelt Experteneinschätzungen der Qualitätskomponente Fische nachgeliefert bekommen, da bei den neu zugeschnittenen Flusswasserkörpern Untersuchungen noch fehlen. Sie werden in Schwaben von der Fachberatung für Fischerei vorgenommen. Diese führten bei einigen Flusswasserkörpern zu einer Abstufung des Ökologischen Zustands bzw. Potenzials, wie er sich aufgrund des Makrozoobenthos (Wirbellose Tierchen an der Gewässersohle ) ergeben hat.
Hier werden in den nächsten 3 Jahren Untersuchungen erfolgen.
Wenn sich diese Einstufungen bestätigen, sind bei Zustandsklassen ab mäßig und schlechter, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur nötig. Bei Gewässer I. und II. Ordnung sowie Wildbächen werden diese vom Wasserwirtschaftsamt durchgeführt, bei Gewässer III. Ordnung sind die Kommunen verantwortlich. Zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß dem Maßnahmenprogramm des 2. Bewirtschaftungszyklus der WRRL gibt es sowohl für die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes als auch für den ökologischen Gewässerausbau 75 % Förderung vom Freistaat Bayern. Für Unterhaltung nach Anforderungen der WRRL gibt es 45 % Förderung, für sonstige ökologische Gewässerunterhaltung 30 %