Hochwasserschutz Günz

Finanzierung

Die Finanzierung unterscheidet sich je nach Baustein des Günzprojektes.

Hochwasserrückhaltebecken

Der Freistaat Bayern ist Vorhabensträger für die fünf geplanten Hochwasserrückhaltebecken. Auch für die Hochwasserrückhaltebecken, welche sich an Gewässerstrecken 3.Ordnung liegen, da die Hochwasserrückhaltebecken in erheblicher Weise auch an Gewässerstrecken 2. Und 1. Ordnung wirksam sind. Dieser Hochwasserschutz ist übergebietlich wirksam.

Für staatliche Wasserbauvorhaben sind diejenigen Gemeinden an den Kosten für Planung- und Bau zu beteiligen, welche durch den Hochwasserschutz einen direkten Vorteil haben.

Alle hauptbeteiligten Kommunen (Markt Ottobeuren, Westerheim, Markt Rettenbach, Sontheim, Erkheim, Babenhausen, Deisenhausen) haben mit dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung unterzeichnet in welcher die Gemeinden neben den Beteiligtenbeiträge auch den Betrieb und die Unterhaltung für die fünf Hochwasserrückhaltebecken übernehmen. Dadurch werden die zu leistenden Beteiligtenbeiträge an den Planungs- und Ausbaukosten deutlich reduziert. Die Beteiligtenleistungen für die einzelnen fünf Becken unterscheiden sich geringfügig. Die Beteiligtenbeiträge der Kommunen ergeben sich aus den tatsächlichen Planungs- und Baukosten und berechnen sich prozentual wie in folgender Tabelle dargestellt:

Hochwasserrückhaltebecken Kommunale Beteiligtenleistungen (prozentual an den Gesamtkosten für Planung und Bau der HRBs)
HRB Eldern 16,13 %
HRB Engetried 18,78 %
HRB Frechenried 14,38 %
HRB Sontheim 14,55 %
HRB Westerheim 14,48 %

Die Gemeinden haben sich zu einem Zweckverband "Hochwasserschutz Günztal" zusammengeschlossen. Dieser ZV übernimmt die Unterhaltung sowie den Betrieb der Hochwasserrückhaltebecken. Der Landkreis Unterallgäu ist ebenfalls Mitglied des ZV und unterstützt die Gemeinden mit 20% der Unterhaltungskosten. Dadurch können die Gemeinden ihre finanzielle Belastung an den Hochwasserschutz weiter reduzieren. Bislang sind 6 der 7 hauptbeteiligten Kommunen dem ZV beigetreten. Die 7. Kommune wird vrsl. noch im Jahr 2018 dem ZV beitreten.

Die jeweilige Gemeinde wird nur für die Becken beteiligt, von welchem direkte Vorteile der Hochwasserschutzanlagen zu erwarten sind, d.h. nur die Gemeinden, welche unterstrom des geplanten HRBs liegen sind auch bei den Planungs- und Baukosten für das jeweilige Becken zu beteiligen.

Des Weiteren werden weitere Günztalgemeinden an den Baukosten beteiligt, welche einen Vorteil durch den Hochwasserschutz ziehen. Neben den sieben Hauptbeteiligen Gemeinden gibt es sechs weitere Gemeinden, welche geringere Vorteile aus den Baumaßnahmen ziehen. Diese Vorteile wurden kapitalisiert und den Gemeinden in regelmäßigen Abständen pauschal in Rechnung gestellt.

So wird das Projekt gemeinde- und gebietsübergreifend auf solidarische Weise gemeinsam finanziert. Das gesamte Flusssystem mit den jeweiligen Anliegern wurde betrachtet und entsprechend beteiligt.

Innerörtlicher Ausbau

Bei dem innerörtlichen Ausbau wird unterschieden, an welcher Gewässerordnung sich das Bauvorhaben befindet. An Strecken, welche an einem Gewässer 3. Ordnung liegen ist die jeweilige Gemeinde für den Ausbau des innerörtlichen Hochwasserschutzes verantwortlich. Die Gemeinden können vom Freistaat Bayern gefördert werden. Hierzu stellt die Gemeinde durch Beratung des Wasserwirtschaftsamtes einen Förderantrag. Die Höhe der Förderung wird aus den jeweils aktuell gültigen Förderrichtlinien bestimmt.

An Gewässerstrecken 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, für den Ausbau verpflichtet. Der Hochwasserschutz wird also durch das Wasserwirtschaftsamt geplant und gebaut. Die jeweilige Gemeinde wird mit 50% an der Planungs- und Ausbaukosten beteiligt. Dieser Beteiligtenleistungssatz wird bayernweit für den staatlichen Gewässerausbau an Gewässerstrecken 1. Und 2. Ordnung berechnet.

Ökoausbau

Die Kosten für den ökologischen Gewässerausbau trägt der Freistaat Bayern ohne Beteiligungsleistungen der Gemeinden. Für das Gesamtprojekt sind rund 5 Mio. € für den Ökologischen Ausbau vorgesehen. Das entspricht in etwa 10% der Gesamtausbaukosten für die 5 Hochwasserrückhaltebecken.

Das Hochwasserschutzprojekt Günz wird durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Sondermaßnahmenprogrammes Agrar- und Küstenschutz gefördert. Das Vorhaben ist Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms des Bundes.

Kofinanzierung

Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)