Unsere Außenstellen

Zuständigkeit

Zuständigkeitsbereich der Flussmeisterstellen Bild vergrössern Zuständigkeitsbereich der Flussmeisterstellen

Wesentliche Aufgaben

  • Zuständig für die Gewässerunterhaltung und den Ausbau an den Gewässern der I. Ordnung an den Gewässern II. Ordnung im Auftrag des Bezirkes Schwaben und an Wildbächen
  • Freihaltung des Abflussprofils und Instandhaltung von Hochwasserschutzbauten zur schadlosen Ableitung von Hochwasser
  • Erstellung von Ufersicherungen mit Wasserbauten, abhängig vom erforderlichen Schutz der angrenzenden Flächen
  • Mitwirkung beim Kauf von Grundstücken im Überschwemmungsbereich zur Renaturierung der Gewässer
  • Pflege der Uferwege und Erschließung der Gewässer für die Allgemeinheit
  • Bau und Instandhaltung von Kiesfängern, Stützschwellen, Treibholzsperren und Ufersicherungen an Wildbächen zum Schutz von Siedlungen
  • Schutz und Pflege der noch vorhandenen Schilfbestände an Seen
  • Mitwirkung bei der Betreuung und Unterhaltung diverser Grundwasser- und Oberflächenpegel, deren Daten als Grundlage für die Wasserversorgung und die Hochwasservorhersage dienen
  • Naturnahe Bewirtschaftung der Uferstreifen und der Auwälder sowie Durchführung sonstiger ökologischer Maßnahmen zum aktiven Schutz der Flora und Fauna an Gewässern
  • Durchführung von Schutzpflanzungen zum Einhalt der Erosionen und zur Minderung des Niederschlagsabflusses

Wo möglich soll den Gewässern wieder mehr Raum gegeben werden, damit sie sich nahezu ungehindert verbreitern können und durch langsameren Lauf weniger Schäden im Hochwasserfall verursachen. Noch erkennbare Altwasserstrukturen werden wieder aktiviert, um mehr Wasser in der Fläche zurückzuhalten.

Mit diesen Maßnahmen streben die Meistereien einen vorbeugenden Hochwasserschutz an, der aufgrund der starken Überschwemmungen in den letzten Jahren vorgenommen werden muss.