Gewässerrandstreifen

Unsere Flüsse, Bäche und Seen sind sensible Ökosysteme. Sie zu schützen und in ihrer hohen Qualität zu bewahren, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. In den vergangenen Jahrzehnten sind Äcker und gartenbauliche Nutzungen immer näher an die Gewässer herangerückt. Der wirtschaftliche Gewinn durch die zusätzliche Fläche wurde dabei zum Nachteil für die Gewässer. Offener Boden, Pflanzenschutzmittel und Dünger gelangen schnell und ohne Puffer in Flüsse, Bäche und Seen und schädigen die dort lebenden Tier- und Pflanzengesellschaften. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt "Rettet die Bienen" und dem folglich überarbeiteten Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) wurde zum 1. August 2019 nun erstmals ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer und Natur in Bayern eingeführt.

Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre und im Merkblatt Nr. 5.1/9


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