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Fischerei
Der Freistaat Bayern ist als Betreiber des Speichers in einem gesamtgesellschaftlichen Handeln gefordert.
Die fischereiliche Nutzung am Rottachsee hat daher verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden:
- Die Wasserqualität darf durch den Besatz nicht negativ beeinträchtigt werden.
- Vogelschutz- bzw. Naturschutzbelange sind zu beachten. Dies führt zu fischereilichen Einschränkungen im Stauwurzelbereich und in sonstigen Uferbereichen entlang des Sees.
- Die Steuerung der Talsperre hat Vorrang vor fischereilichen Belangen.
Der Rottachsee ist im wesentlichen mit folgenden Fischarten besetzt:
Hecht, Felchen, Zander, Barsch, Schleie und Karpfen