Renaturierungen an kleinen Gewässern
Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, die auch die Pflege und Entwicklung umfasst, und deren Ausbau nach dem Bayerischen Wassergesetz sind Pflichtaufgaben der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen. Sie werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).
< Vorzeigeprojekte von Kommunen aus dem jeweiligen Amtsbereich können hier vorgestellt werden. >
Weiterführende Informationen
- Regierung von Unterfranken: Projektbeschreibung „Auf zu lebenswerten Bächen“
- Regierung von Unterfranken: Projekt „Auf zu lebenswerten Bächen“
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Gewässer-Nachbarschaften Bayern
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben